Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D, sowie Personenbeförderung, eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachgewiesen werden.
Wir führen sowohl ärztliche als auch augen-ärztliche Führerscheinuntersuchungen durch und stellen Bescheinigungen für die Führerscheinstelle (gemäß Anlage 5 und Anlage 6 FeV) aus.
Bitte zur Untersuchung mitbringen: