AMD Schwäbisch Gmünd GmbH

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Führerschein-

untersuchungen

Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss für die Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D, sowie Personenbeförderung, eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachgewiesen werden.

Wir führen sowohl ärztliche als auch augen-ärztliche Führerscheinuntersuchungen durch 
und stellen Bescheinigungen für die Führerscheinstelle (gemäß Anlage 5 und Anlage 6 FeV) aus.

Bitte zur Untersuchung mitbringen:

  • Personalausweis
  • Fernbrille (falls vorhanden)