Führerscheinuntersuchungen nach FeV
Nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen alle Bewerber für die Erteilung oder Verlängerung eine Fahrerlaubnis der Klassen C und D, sowie Personenbeförderung, eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nachweisen.
Wir führen sowohl die ärztliche als auch die augenärztliche Führerscheinuntersuchung durch und stellen für Sie die Bescheinigungen für die Führerscheinstelle aus (gemäß Anlage 5 und Anlage 6 FeV).
Dies betrifft folgende Fahrzeugführende:
- alle LKW-Fahrer
- alle Busfahrer für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis, jünger als 50 Jahre
- alle Fahrer für eine Verlängerung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, jünger als 60 Jahre.
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin per E‑Mail.

Für die Untersuchung sind mitzubringen:
- Personalausweis
- Fernbrille (falls vorhanden).
Bei Busfahrern und Fahrern für die Fahrgastbeförderung ist häufig ein zusätzlicher Reaktionstest erforderlich. In diesen Fällen können wir Ihnen gerne die Kontaktdaten unserer Kollegen vom AMD Ostalb nennen.